Prüfung

Fahrschulprüfungen

Theorieprüfung

Voraussetzung:

  • abgeschlossene theoretische Ausbildung
  • Mindestalter erreicht (frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des erforderlichen Mindestalters der beantragten Fahrerlaubnisklasse)
  • Prüfauftrag durch die zuständige Führerscheinstelle erteilt (nach vorangegangener Antragstellung)
  • Prüfungsvorbereitung (mit Lehrbuch und/oder auf dem elektronischen Weg, zum Beispiel mit "Theo")

Praktische Prüfung

Voraussetzung:

  • bestandene Theorieprüfung
  • alle erforderlichen Sonderfahrten absolviert
  • Mindestalter erreicht (frühestens 4 Wochen vor dem Erreichen des erforderlichen Mindestalters der beantragten Fahrerlaubnisklasse)