Führerschein mit 17

Führerschein mit 17

Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist es möglich an dem Modell "Begleitetes Fahren mit 17" teilzunehmen. Damit ist es möglich schon mit 17 einen PKW, in Begleitung einer benannten Person, im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen, vorausgesetzt, es wurde die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B erfolgreich durch eine theoretische und praktische Prüfung abgeschlossen.

So funktioniert es:

  • mit 16 1/2 Jahren stellt man den Antrag auf Führerscheinerteilung bei der zuständigen Führerscheinstelle
  • benennt die gewünschten Begleitpersonen (jede Begleitperson muss zusätzlich beantragt werden)
  • durchläuft die theoretische und praktische Ausbildung (wie jeder Andere) in der Fahrschule und schließt diese mit der theoretischen und praktischen Prüfung ab
  • 3 Monate vor dem 17. Geburtstag kann frühestens die theoretische Prüfung absolviert werden
  • 4 Wochen vor dem 17. Geburtstag kann frühestens die praktische Prüfung stattfinden

Anforderungen an die Begleitpersonen:

  • 30. Lebensjahr vollendet
  • seit mind. 5 Jahren im Besitz einer gültigen PKW-Fahrerlaubnis (Führerschein ist mitzuführen)
  • nicht mehr als 1 Punkte im Fahreignungsregister
  • darf den Fahranfänger nicht begleiten, wenn die Grenzwerte 0,5 Promille im Hinblick auf Alkoholgenuss überschritten sind bzw. unter dem Einfluss berauschender Mittel steht
  • Die Erziehungsberechtigten des Fahranfängers müssen mit der Teilnahme am Modellversuch, sowie mit den benannten Begleitpersonen einverstanden sein

Gute Gründe für das begleitete Fahren ab 17:

  • Wenn Du Deine Fahrprüfung kurz vor Deinem 17. Geburtstag ablegst, kollidieren die Prüfungen nicht mit Abi-Lernstress in der Schule.
  • Im BF17 verbesserst Du Deine Fahrkenntnisse in verschiedenen Situationen - von der Fahrt im Schnee bis zum Starkregen auf der Autobahn. Durch die Anwesenheit einer Begleitperson kannst Du Dich sicherer fühlen, so fährst Du stressfreier und bist so in schwierigen Situationen auch ruhiger.
  • Mit Hilfe Deiner Begleitung lernst Du, verschiedene Situationen beim Fahren besser zu bewerten und entsprechend zu reagieren.
  • Wenn Du Deine Fahrerlaubnis ab 17 hast, kannst Du Dir für Dein Moped oder Mofa den Kartenführerschein ausstellen lassen.
  • Wenn Du dann ab 18 alleine fährst, ist Dein Unfallrisiko deutlich geringer.
  • Wenn Du den Führerschein mit 17 machst, endet Deine Probezeit mit 19 Jahren, anstatt mit 20.
  • Jugendliche, die beim BF17 mitgemacht haben, verursachen später rund 20% weniger Unfälle als diejenigen, die darauf verzichtet haben.
  • Viele Versicherungen bieten einen reduzierten Tarif für ehemalige BF17-Teilnehmende an.

Anmeldung zur Fahrausbildung in einer Fahrschule

Die notwendigen Formulare für den Antrag zur Teilnahme am BF17 gibt es bei uns in der Fahrschule, bei der zuständigen Führerscheinstelle oder zum Download auf den Webseiten von Städten und Landkreisen. Die Formulare unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, teilweise auch innerhalb der jeweiligen Landkreise.

Direkt auf dem Antrag oder einem Zusatzformular werden auch die Begleitpersonen eingetragen. Sie müssen ggf. mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie sich für das Begleiten zur Verfügung stellen und eine Kopie ihres Personalausweises und Führerscheins einreichen. Die Eltern oder eine gesetzliche Vertretung müssen dem Antrag und den benannten Begleitpersonen, ebenfalls per Unterschrift, zustimmen.