Seminare

Aufbauseminare ASF & FES

Aufbauseminare finden in speziellen Gruppen in Fahrschulen mit Seminarerlaubnis statt. Mit theoretischem Unterricht hat das aber nichts zu tun. Ein Kurs besteht aus vier Sitzungen zu je 135 Minuten und einer Fahrprobe, die Fahrzeit beträgt 30 Minuten pro Person (in einer Gruppe von mehreren Fahrern). Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. Eine Prüfung findet nicht statt.

Im Rahmen des Aufbauseminares werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und es werden Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung wird eine Fahrprobe mit dem Fahrlehrer aber ohne Prüfer absolviert. Diese Fahrprobe ist Thema der zweiten Sitzung. Aufbauseminare müssen aus mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern bestehen. Deshalb können diese Kurse erst stattfinden, wenn die Mindest-Teilnehmerzahl erreicht ist. In Einzelfällen kann das dazu führen, dass eine von der Behörde gesetzte Frist versäumt wird, wenn man sich zu spät um einen Teilnehmerplatz gekümmert hat.

Wer vollständig an allen Kurssitzungen und der Fahrprobe teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung. Diese muss wiederum der Behörde rechtzeitig vor Ablauf der Frist (also am besten unverzüglich) vorgelegt werden, damit sichergestellt ist, dass man den Führerschein behalten darf, ansonsten muss die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.

An einem Aufbauseminar kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal teilgenommen werden.

Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF

Wer innerhalb der Probezeit bei bestimmten Verkehrsverstößen erwischt wird, den fordert die Straßenverkehrsbehörde zur Teilnahme an einem Aufbauseminar auf. Dazu wird eine bestimmte Frist gesetzt. Wer bis dahin der Behörde keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Bescheinigung nachreicht. Mit diesem Aufbauseminar werden keine Punkte abgebaut! An einem Fahreignungsseminar (FES) kann erst nach 5 Jahren teilgenommen werden.

Fahreignungsseminar - FES

Mit der Teilnahme (freiwillig) an diesem Fahreignungsseminar kann jeder Kraftfahrer einen Punkt im Fahreignungsregister löschen lassen. Dies ist aber nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich, bei einem Kontostand von maximal 5 Punkten.

Wir beraten Sie gern bei uns in der Fahrschule.